GAV-Mindeststandardkontrolle

Allgemein
Die GAV-Mindeststandardkontrolle wird im Auftrag der PLK extern von der neutralen und fachlich ausgewiesenen Treuhandfirma GAV-Control AG durchgeführt. Für weitere Informationen beachten Sie den Abschnitt "Vorgehen".

Allfällige durch regionale PKs durchgeführte «GAV-Checks» haben eine rein beratende Funktion und ersetzen keinesfalls die herkömmlichen GAV-Bestätigungen.