Finanzierung
Die Paritätische Landeskommission (PLK) finanziert sich gestützt auf Art. 16 und Art. 20 GAV und Anhang 2 GAV "Reglement Vollzugskostenbeiträge und Grundbeitrag" wie folgt:
- Beiträge der unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmenden (Vollzugskostenbeiträge und Grundbeitrag)
- Anschlussvertragsgebühren
- Zinserträge
- weitere Einnahmen
Die Paritätische Landeskommission (PLK) führt die PLK-Rechnung nach dem Bruttoprinzip. Die revidierte Jahresrechnung wird dem SECO zur Einsicht zugestellt.