Hilfe zur Deklaration

Beitragspflichtige Arbeitnehmer:
Beitragspflichtig sind alle dem persönlichen Geltungsbereich gemäss Art. 3.3 GAV unterstellten Arbeitnehmende.

Der zu zahlende Beitrag wird folgendermassen errechnet:

Alle beitragspflichtigen Arbeitnehmer aufführen
= Total Monate multipliziert mit aufgeführtem Betrag
+ Grundbeitrag
= zu bezahlender Gesamtbetrag

Wichtig: Mitgliedsfirmen bezahlen keinen Vollzugskostenbeitrag und Grundbeitrag!

Nicht beitragspflichtig sind gemäss Art. 3.4 GAV

  • Familienangehörige der Betriebsinhaber
  • Höhere Vorgesetzte ab Stufe Abteilungsleiter / Montageleiter, denen Mitarbeiter unterstellt sind, oder die geschäftsleitende Funktionen haben
  • Kaufmännisches Personal
  • Arbeitnehmende, die vorwiegend eine Tätigkeit auf dem Gebiet der technischen Planung, Projektierung und / oder Kalkulation ausführen
  • Lernende

Dieses Personal müssen Sie auf dem Deklarationsformular nicht aufführen. 

Alleinmeister:
Wenn Sie keine beitragspflichtigen Arbeitnehmende gemäss Art. 3.4 GAV beschäftigen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Vermerk auf dem Deklarationsformular "Alleinmeister" ankreuzen.
  2. Rücksendung des unterzeichneten Formulars. Das Formular muss trotzdem zwingend an die zuständige Paritätische Kommission retourniert werden, auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen.