Hilfe zur Deklaration
Beitragspflichtige Arbeitnehmer:
Beitragspflichtig sind alle dem persönlichen Geltungsbereich gemäss Art. 3.3 GAV unterstellten Arbeitnehmende.
Der zu zahlende Beitrag wird folgendermassen errechnet:
Alle beitragspflichtigen Arbeitnehmer aufführen
= Total Monate multipliziert mit aufgeführtem Betrag
+ Grundbeitrag
= zu bezahlender Gesamtbetrag
Wichtig: Mitgliedsfirmen bezahlen keinen Vollzugskostenbeitrag und Grundbeitrag!
Nicht beitragspflichtig sind gemäss Art. 3.4 GAV
- Familienangehörige der Betriebsinhaber
- Höhere Vorgesetzte ab Stufe Abteilungsleiter / Montageleiter, denen Mitarbeiter unterstellt sind, oder die geschäftsleitende Funktionen haben
- Kaufmännisches Personal
- Arbeitnehmende, die vorwiegend eine Tätigkeit auf dem Gebiet der technischen Planung, Projektierung und / oder Kalkulation ausführen
- Lernende
Dieses Personal müssen Sie auf dem Deklarationsformular nicht aufführen.
Alleinmeister:
Wenn Sie keine beitragspflichtigen Arbeitnehmende gemäss Art. 3.4 GAV beschäftigen, gehen Sie wie folgt vor:
- Vermerk auf dem Deklarationsformular "Alleinmeister" ankreuzen.
- Rücksendung des unterzeichneten Formulars. Das Formular muss trotzdem zwingend an die zuständige Paritätische Kommission retourniert werden, auch wenn Sie keine Mitarbeiter beschäftigen.