Kommission Weiterbildung
Die PLK wählt eine aus 4 - 7 Mitgliedern bestehende Kommission Weiterbildung, die nicht paritätisch zusammengesetzt sein muss. Ihre Amtsdauer beträgt 4 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
(Art. 6.1 Anhang 6 GAV)
Die PLK wählt eine aus 4 - 7 Mitgliedern bestehende Kommission Weiterbildung, die nicht paritätisch zusammengesetzt sein muss. Ihre Amtsdauer beträgt 4 Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
(Art. 6.1 Anhang 6 GAV)