Aufgaben

Die Paritätische Landeskommission (PLK) ist das oberste Organ der GAV-Vertragsparteien. Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) sind der Paritätischen Landeskommission (PLK) folgende Aufgaben übertragen:

  • Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien
  • Durchführung und Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages (Kontrollen und Ahndung bei Verstössen) unter Berücksichtigung des Datenschutzes
  • Gesamtarbeitsvertrags- und Lohnverhandlungen
  • Förderung der Aus- und Weiterbildung
  • Organisation und Erlass administrativer Weisungen
  • Organisation und Einzug der im GAV bestimmten Beiträge

Die detaillierten Bestimmungen sind in Art. 11 GAV (Paritätische Landeskommission) und  Art. 13 GAV (Verstösse gegen den GAV: Vertragseinhaltung, Vertragsverletzungen, Konventionalstrafen) ersichtlich.
Der Bundesrat hat einzelne dieser Bestimmungen der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) unterstellt. Beachten Sie Anhang 5 zum GAV.