Aufgaben
Die Paritätische Landeskommission (PLK) ist das oberste Organ der GAV-Vertragsparteien. Gestützt auf die einschlägigen Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) sind der Paritätischen Landeskommission (PLK) folgende Aufgaben übertragen:
- Zusammenarbeit der GAV-Vertragsparteien
- Durchführung und Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages (Kontrollen und Ahndung bei Verstössen) unter Berücksichtigung des Datenschutzes
- Gesamtarbeitsvertrags- und Lohnverhandlungen
- Förderung der Aus- und Weiterbildung
- Organisation und Erlass administrativer Weisungen
- Organisation und Einzug der im GAV bestimmten Beiträge
Die detaillierten Bestimmungen sind in Art. 11 GAV (Paritätische Landeskommission) und Art. 13 GAV (Verstösse gegen den GAV: Vertragseinhaltung, Vertragsverletzungen, Konventionalstrafen) ersichtlich.
Der Bundesrat hat einzelne dieser Bestimmungen der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) unterstellt. Beachten Sie Anhang 5 zum GAV.