Quittungsbelege
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer Ende Jahr oder bei Austritt während des Jahres eine Quittung bzw. Bestätigung über die vom Arbeitnehmer geleisteten Beiträge (Vollzugkostenbeiträge) auszuhändigen.
Arbeitnehmende, die bei einer Gewerkschaft Mitglied sind, können die abgezogenen Vollzugskostenbeiträge bei ihrer Gewerkschaft zurückfordern. Den Arbeitgebern werden mit dem Deklarationsversand Quittungsformulare von der Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) zugestellt. Weitere Formulare können hier ausgedruckt werden.