Ausschuss
Der Ausschuss besteht aus je einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der GAV-Parteien.
Der Ausschuss entscheidet erstinstanzlich über die Feststellungen im Rahmen von Lohnbuchkontrollen und AVE-Unterstellungen.
Der Ausschuss besteht aus je einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der GAV-Parteien.
Der Ausschuss entscheidet erstinstanzlich über die Feststellungen im Rahmen von Lohnbuchkontrollen und AVE-Unterstellungen.