Arbeitnehmende, die bei einer Gewerkschaft Mitglied sind, können die abgezogenen Vollzugskostenbeiträge bei ihrer Gewerkschaft zurückfordern. Den Arbeitgebern werden mit dem Deklarationsversand Quittungsformulare von der Inkassostelle der Paritätischen Landeskommission (PLK) zugestellt.
Weitere Formulare können hier ausgedruckt werden.
- Quittungsbeleg, 19.9 kB