Finanzierung

Die Paritätische Landeskommission (PLK) finanziert sich gestützt auf Art. 16 und Art. 20 GAV und Anhang 2 GAV "Reglement Vollzugskostenbeiträge und Grundbeitrag" wie folgt:

  • Beiträge der unterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmenden (Vollzugskostenbeiträge und Grundbeitrag)
  • Anschlussvertragsgebühren
  • Zinserträge
  • weitere Einnahmen

Die Paritätische Landeskommission (PLK) führt die PLK-Rechnung nach dem Bruttoprinzip. Die revidierte Jahresrechnung wird dem SECO zur Einsicht zugestellt.