Vorstand

Der PLK-Vorstand besteht aus je zwei Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Die Arbeitgebervertreter werden von suissetec, die Arbeitnehmervertreter von Unia und Syna nominiert und von der PLK-Versammlung gewählt.

Der PLK-Vorstand bereitet die PLK-Versammlung vor und entscheidet über sämtliche Geschäfte, sofern kein anderes Organ dafür zuständig ist. Er amtet zudem als Rekursinstanz bei Lohnbuchkontrollen und AVE-Unterstellungsentscheiden des PLK-Ausschusses.