Für Nichtverbandsfirmen, ausländische Unternehmen, die in der Schweiz arbeiten und Personalverleihfirmen gelten die Mindestlöhne und Lohnanpassungen ab Inkraftsetzung der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE).
Für Arbeitnehmer mit verminderter Leistungsfähigkeit können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Diese Vereinbarungen müssen (begründet und vom Arbeitnehmer mitunterzeichnet) der Paritätischen Landeskommission (PLK) zur Genehmigung unterbreitet werden.
Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie hier.
- Antrag Unterschreitung Mindestlohn, 19.0 kB